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ServoPack Haftetiketten GmbH · Edewechter Straße 15 · 26160 Bad Zwischenahn
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AGB Verschlussetiketten

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der ServoPack Haftetiketten GmbH)

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern und Lieferanten (nachfolgend „Kunden“).
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

 
2. Vertragsanbahnung und –abschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an juristische Personen und Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches.
2.3. Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklären.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, wir haben die fehlende Selbstbelieferung zu vertreten. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstatten die Gegenleistung im Falle des Rücktritts unverzüglich.


3. Kaufpreis, Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

3.1. Für alle Bestellungen gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise und Rabattsätze. Alle Preise gelten ohne MwSt. ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versand werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2. Wir können Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang für erbrachte oder vorrätig gehaltene Leistungen / Lieferungen verlangen. Teillieferungen werden sofort berechnet; die Rechnungen sind jeweils sofort fällig.
3.3. Übernimmt der Kunde Leistungen, die wir vertraglich schulden, so steht uns die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung dessen zu, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart haben oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft und unseres Betriebes erwerben oder böswillig zu erwerben lassen.
3.4. Haben wir als Vergütung der Leistung oder von Teilen der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart und ändern sich zwischen Angebot und Ausführung der Leistung Lohn- oder Materialpreise um mehr als 5%, so ist ein neuer Pauschalpreis zu vereinbaren.
3.5. Der Kunde darf gegen unsere Ansprüche nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.
3.6. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine gegen uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354a HGB nicht an Dritte abtreten.


4. Korrekturabzüge

4.1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene oder nicht mitgeteilte Fehler in Korrekturabzügen und Andrucken. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4.2. Bei Änderungen nach der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden.
4.3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

 
5. Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck an unseren eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung bei uns. Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Stanzen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn dem Kunden Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden.


6. Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung

6.1. Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genannten Liefertermine unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
6.2. Wir liefern durch Bereitstellung der Ware an unserem Sitz, Verpackung, Transport, Versicherung exklusive. Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Kunden bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports.
6.3. Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gem. § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.
6.4. Von uns  nicht zu vertretene Umstände, die die Beschaffung, Herstellung oder den Versand behindern, erschweren oder unmöglich machen, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.5. Soweit unsere Mitarbeiter außerhalb unseres vertraglichen Leistungsbereichs bei Verlade- und Entladetätigkeiten behilflich sind, handeln sie im alleinigen Auftrag des Kunden. Hierbei an der Ware oder sonstig verursachte Schäden gehen daher zu dessen Lasten.
6.6. Die Verpackung unserer Waren bleibt, soweit es sich nicht um Einwegverpackungen handelt, unser Eigentum. Der Kunde ist zur sofortigen Rückgabe verpflichtet.


7. Zahlung

7.1. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht vollständig bezahlt sind.
7.2. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die uns erst nach Vertragsabschluß bekannt wird und die unseren Anspruch auf Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns trotz etwa vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt ist.
7.3. Mahnen wir unseren Kunden zur Zahlung einer Leistung, mit der er sich im Verzug befindet, berechnen wir Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns pro Mahnung kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

 
8. Eigentumsvorbehalt


8.1. Die gekauften Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat.
8.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8.3. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
8.4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitung der Vorbehaltsware resultierenden Forderung des Kunden. Andere Verfügungen als die Genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
8.5. Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bzgl. der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht befugt.
8.6. Der Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offenzulegen.
8.7. Der Kunde tritt hiermit die durch Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. Veräußert der Kunde Waren, an der wir gemäß 8.4 nur anteiliges Eigentum haben, so zediert er an uns die Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag; wie nehmen die Zession an. Verwendet der Kunde die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-)forderung in Höhe des Rechnungswerts unserer gelieferten Waren an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
8.8. Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 
9. Gewährleistung, Garantie

9.1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 11.
9.2. Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Empfang der Ware bis zur Absendung der Rüge schriftlich rügt.
9.3. Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache. Wir sind berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn der Kunde die mangelhafte Sache bereits nachhaltig in Benutzung genommen hat. Kann der Kunde gleichwohl Ersatzlieferung verlangen, dürfen wir Wertersatz für die vom Kunden gezogenen Nutzungen geltend machen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung des jeweiligen Betrages verweigern.
9.4. Wir übernehmen keine Gewähr oder Garantie für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck.. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial (insbesondere Etiketten) in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch kundenseitige Versuche zu überprüfen.
9.5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt stets mit der Ablieferung der verkauften Sache. § 479 BGB bleibt unberührt.
9.6. Für die von uns gelieferten technischen Geräte gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller. Wir übernehmen keine Garantie für die gelieferten Geräte.
9.7. Bei Etikettenanfertigungen sind bei einer Bestellmenge bis 10.000 Stk. 20 %, bei einer Bestellmenge über 10.000 Stk. 10 % Unter- bzw. Überlieferung kein Grund für eine Mängelrüge und daher nicht zu beanstanden.

 
10. Ergänzende Bedingungen für Softwarelieferungen

10.1. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmen (Software) beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Software ist nach der Entsiegelung nicht möglich.
10.2. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Wir übernehmen keine Gewähr oder Garantie für die Verträglichkeit gelieferter Software mit kundenseitig installierter Software oder Hardware.
10.3. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.


11. Haftung, Verjährung

In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach folgenden Regeln:

11.1. Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2. Bei Fehlen einer Beschaffenheit, für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten / zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz / grober Fahrlässigkeit beruht.
11.3. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
11.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11.5. Andere gesetzliche Schadensersatz-Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.
11.6. Für alle Ansprüche des Kunden gegen uns auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt –außer in Fällen von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit– eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
11.7. Führen wir unsere Leistung aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde Schadenersatz iHv. 10 % des vereinbarten Preises zu zahlen,. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden.

 
12. Datenschutz

Beide Vertragsparteien beachten die Regeln des Datenschutzes. Wir wickeln Geschäftsbeziehungen durch eine Datenverarbeitungsanlage ab. Daten des Kunden werden daher in einer automatischen Datei erfasst und gespeichert. Von dieser Speicherung wird der Kunde hiermit unterrichtet.

 
13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Auch ohne Hinweis unsererseits sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt deutsche, ausländische und internationale Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, genehmigungspflichtige Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen deutsche, ausländische oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
13.2. Erfüllungsort für die wechselseitigen Leistungen ist Oldenburg.
13.3. Gerichtsstand ist Oldenburg. Wir können nach eigener Wahl auch bei dem für den Kunden zuständigen Gericht klagen.
13.4. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
13.5. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere Regelung vereinbaren, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.


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ServoPack Haftetiketten GmbH
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Deutschland

Telefon: +49 (0) 4403 8170-0
Telefax: +49 (0) 4403 8170-70

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